Winterlager Info´s
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  1. Mit der Anmeldung zum Winterlager wird gleichzeitig auch der Auftrag zu der damit notwendigen Ein - und Auslagerung der Yacht erteilt

  2. Der Vertrag wird zunächst für eine Wintersaison geschlossen und verlängert sich automatisch um eine weitere Wintersaison, wenn nicht jeweils bis zum 30.04. eines Jahres vom Mieter oder Vermieter schriftlich gekündigt wird.

  3. Der Mietzins für den Lagerplatz sowie die weiteren Kosten richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste. Soweit sich der Vertrag verlängert (nach Ziff.3), gilt die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültige Preisliste.

  4. Wir weisen Sie ausdrücklich auf die Haftungseinschränkungen gemäß Punkt V der allg. Geschäftsbedingungen hin.
    Es ist Sache des Eigners, für ausreichenden Versicherungsschutz für die einzulagernde Yacht während des Winterlagers und den Tätigkeiten der Werft (Kranen, Lagerung, Transporte, sonstige Arbeiten, etc.) zu sorgen.

  5. Die Anmeldung und Beauftragung erfolgt zu den AGB´s und der jeweils gültigen Preisliste